AGBs
§ 1 Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Mietbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Fotospiegelboxzwischen Magic Photo Booth, Am Güterbahnhof 11, 31785 Hameln (nachstehend: „Magic Photo Booth“) und den Mietern.
(2) Sofern der Kunde auf die Einbeziehung seiner eigenen Geschäftsbedingungen hinweist, wird dem widersprochen. Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei denn, Magic Photo Booth hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 2 Mietgegenstand
(1) Magic Photo Booth vermietet Fotospiegelboxen in verschiedenen Paketen mit Zusatzoptionen für Veranstaltungen jeder Art, z.B. Hochzeiten, Firmenfeiern oder Messen.
(2) Der Mieter stellt die Fotospiegelboxen im Rahmen seiner Veranstaltung seinen Gästen in der Regel unentgeltlich zur Verfügung. Mit den Fotospiegelboxen können sich die Gäste fotografieren oder Videos aufnehmen. Die Gäste erhalten als Option sofort einen Ausdruck des fotografierten Bildes. Darüber hinaus bekommen die Mieter Zugang zu einer passwortgeschützten Onlinegalerie.
(3) In Abstimmung mit Magic Photo Booth ist es u.a. möglich, für die jeweilige Veranstaltung ein Branding an den Fotospiegelboxen sowie in den Animationen der Fotospiegelbox anzubringen und/ oder Logos auf den Fotoausdrucken einzubinden. Die Einzelheiten werden gesondert vereinbart.
§ 3 Beachtung der Rechte an den Bildern, Freistellung bei Verstößen
(1) Die Speicherung und sonstige Benutzung der Bilder der Gäste durch den Vermieter und/ oder den Mieter, z.B. zu privaten Zwecken oder zu Werbezwecken, bedarf der Zustimmung der Gäste. Magic Photo Booth behält sich vor, Fotos ab einer Anzahl ab drei Personen auf einem Foto zu Werbezwecken zu nutzen. Sollte der Vermieter Fotos mit weniger als drei abgebildeten Personen zu Werbezwecken nutzen wollen, so ist er verpflichtet sich das Nutzungsrecht von allen abgebildeten Personen einzuholen.
(2) Der Mieter verpflichtet sich die Bilder der Gäste nur im Rahmen der erteilten Einwilligungen zu benutzen. Der Mieter ist ferner dafür verantwortlich, dass er durch die Veröffentlichung oder Weiterleitung von Bildern keine Rechte Dritter verletzt.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, außer ihn trifft kein Verschulden, auf seine Kosten Magic Photo Booth von der Haftung freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegenüber allen Forderungen, Klagen oder Prozessen Dritter gegen Magic Photo Booth oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen zugehörigen Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (darunter unter anderem Anwalts- und andere Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die Magic Photo Booth oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Mieters gegen diese Allgemeine Mietbedingungen oder gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Auflagen in Zusammenhang mit der Nutzung des Fotoautomaten. In einem solchen Fall informiert Magic Photo Booth den Mieter schriftlich über derartige Forderungen, Klagen oder Prozesse. Der Mieter hat sich soweit wie möglich an der Verteidigung gegenüber sämtlichen Forderungen zu beteiligen.
(4) Nicht jugendfreie, rassistische, sowie gewaltverherrlichende Fotos sind strengstens untersagt. Bei einer Gefahr für das Gerät behält sich der Vermieter den vorzeitigen Abbau vor. In diesem Fall ist der vollständige Nutzungspreis zu entrichten.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Ein Mietvertrag über die Fotospiegelboxen kommt mit der Annahme der schriftlichen Beauftragung des Mieters durch Magic Photo Booth zustande. Die Einzelheiten der Vermietung, insbesondere Typ der Fotospiegelbox, Mietdauer, Veranstaltungsort, Höhe der Miete, werden im Mietvertrag festgelegt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 5 Miete und Lieferung, Absage
(1) Die Miete beginnt mit der Lieferung und endet mit der Rückgabe. Die Mietdauer bezieht die Auf- und Abbauzeit nicht mit ein.
(2) Voraussetzung für die Lieferung und Aufstellung bzw. Abholung ist die Zahlung der vereinbarten Miete, sofern Vorkasse vereinbart wurde. Die vereinbarte Miete ist fällig, auch wenn die vereinbarte Vorkasse nicht gezahlt wurde.
(3) Die An- und Rücklieferung erfolgt durch Magic Photo Booth. Lieferkosten können gesondert anfallen.
(4) Magic Photo Booth sichtet den Mietgegenstand nach Rückgabe innerhalb einer Woche und rügt gegenüber dem Mieter gegebenenfalls vorhandene Mängel.
(5) Bei einer Verschlechterung des Mietgegenstands gelten die gesetzlichen Regelungen.
(6) Die Stornierung des gesamten Auftrages ist bis zu 3 Monate vor Mietbeginn möglich. In diesem Falle wird die bereits geleistete Anzahlung nicht zurückerstattet. Bei Stornierungen bis zu 8 Wochen vor Mietbeginn fallen entsprechende Aufwandsentschädigungen i.H.v. 80% der Gesamtsumme und ab 4 Wochen vor Mietbeginn i.H.v. 100% an. Eine Stornierung muss in schriftlicher Form erfolgen.
Sonderregelung bei Ausfall oder Verschiebung der Veranstaltung aufgrund eines gesetzlichen Verbots der Veranstaltung wegen des neuartigen Coronavirus (COVID-19):
1. Im Falle der Verschiebung auf einen anderen Termin ist dieses unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Ist der neue Termin seitens des Vermieters verfügbar, so wird die gesamte Buchung auf den neuen Termin verschoben. Ist der neue Termin seitens des Vermieters nicht verfügbar, verzichtet der Vermieter auf das Einverlangen des vereinbarten Gesamtbetrages und erstattet die bereits getätigte Anzahlung zurück.
2. Im Falle eines Ausfalls der gesamten Veranstaltung ohne Nachholtermin, so gelten die normalen Stornobedingungen dieses Vertrages.
(7) Alle Pakete beinhalten eine umfangreiche Sachversicherung. Mutwillige Zerstörung ist darin jedoch nicht eingeschlossen. Die Höhe der Kaution dient der Deckung der Selbstbeteiligung im Schadensfall durch die Versicherung.
(8) Ist es Magic Photo Booth aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet der Mieter auf Schadensersatzforderungen bzw. die Umlegung etwaiger Mehrkosten auf Magic Photo Booth. Der Vermieter erstattet in diesem Fall die bereits getätigte Anzahlung an den Mieter zurück.
(9) Ist es dem Mieter aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, die Veranstaltung durchzuführen (Ausfall der gesamten Veranstaltung), verzichtet Magic Photo Booth auf das Einverlangen des vereinbarten Gesamtbetrages und behaltet lediglich die bereits getätigte Anzahlung ein.
(10) Bei einer Einsatzdauer von 6 oder mehr Stunden kommt der Mieter für die Verpflegung von Magic Photo Booth während der Veranstaltung auf.
(11) Bei Buchung der Open end Buchungsoption kommt der Mieter zudem, je nach Verfügbarkeit des Hotels, entweder für ein Einzel- oder ein Doppelzimmer mit Frühstück für den Vermieter auf, sofern das Ende der Veranstaltung nach 24 Uhr liegt. Dies gilt auch bei einer Entfernung von mehr als 150 Km ab dem Geschäftssitz von Magic Photo Booth, sofern das Ende der Veranstaltung nach 24 Uhr liegt. Die maximale Mietdauer bei Buchung der Open end Buchungsoption liegt bei 12 Stunden.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Bruttopreise inkl. 19 % MwSt. und zzgl. 300 Euro Kaution. Die Kaution wird spätestens eine Woche nach Veranstaltungsende zurückerstattet.
(2) Magic Photo Booth stellt dem Mieter stets eine Rechnung aus.
(3) Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Mit Unterzeichnung des Vertrages wird eine sofortige Vorauszahlung von 30 % der Gesamtkosten fällig, zahlbar in bar oder per Überweisung. Erst mit Bezahlung der Anzahlung gilt der Termin als verbindlich reserviert. Die verbleibenden 70 % und die Kaution sind spätestens 14 Tage vor Mietbeginn fällig.
(4) Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht Magic Photo Booth ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht von Magic Photo Booth Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(5) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Mieter nur zu, wenn die Gegenansprüche von Magic Photo Booth anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Mieter nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Gewinnspiele
(1) Die Teilnahme an Gewinnspielen steht jedem frei, der volljährig ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Die Mitarbeiter von Magic Photo Booth, deren Angehörige oder eventuell beteiligte Sponsoren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Qualifizieren sich mehrere Teilnehmer für einen Gewinn, entscheidet das Los. Magic Photo Booth übernimmt keine Gewähr für entgangene Gewinnchancen durch technische Verbindungsstörungen o.ä.
(3) Magic Photo Booth behält sich das Recht vor, Gewinnspiele aus gerechtfertigten Gründen abzusagen, jederzeit zu verlängern oder zu verkürzen.
(4) Eine Barauszahlung der Sachpreise findet nicht statt.
(5) Die Teilnehmer (und deren Gäste) erklären sich für den Gewinnfall mit der Veröffentlichung ihres Namens und von Bildern zu Werbezwecken einverstanden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 8 Haftung
(1) Für jede Veränderung, Verschmutzung und Beschädigung oder Zerstörung während der Mietzeit bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Fotospiegelbox haftet der Mieter in Höhe des Wiederherstellungswertes oder des Marktwertes. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden als der Wiederherstellungs- bzw. Marktwert entstanden ist.
(2) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet Magic Photo Booth unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Magic Photo Booth haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet Magic Photo Booth nicht.
(3) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Ist die Haftung von Magic Photo Booth ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Datenschutz
(1) Dem Mieter ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen persönlichen Daten von Magic Photo Booth auf Datenträgern gespeichert werden. Der Mieter stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Magic Photo Booth selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Mieters erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Dem Mieter steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Magic Photo Booth ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Mieters verpflichtet, jedoch nicht vor der Beendigung des Vertrages.